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Leasing Teilarmortisation:

Beim  Restwert handelt es sich um den Betrag (zzgl. Umsatzsteuer), der am Ende der festen Vertragslaufzeit erforderlich ist, um die Vollamortisation des Leasinggebers herbeizuführen. Sofern keine Verlängerung des Vertrages zustande kommt, können wir am Vertragsende von unserem Andienungsrecht Gebrauch machen und Ihnen  das Leasingobjekt zum vertraglich ausgewiesenen Restwert zzgl. USt. verkaufen.

 

Fahrzeugleasing:

Beim  Restwert handelt es sich um den Betrag (zzgl. Umsatzsteuer), der am Ende der festen Vertragslaufzeit erforderlich ist, um die Vollamortisation des Leasinggebers herbeizuführen. Am Ende der festen Vertragslaufzeit wird das Leasingobjekt auf Basis eines Gutachtens am freien Markt verwertet. Übersteigt der beim Verkauf erzielte Nettoerlös den vertraglich ausgewiesenen Restwert, so steht Ihnen der erzielte Mehrerlös zu 75 % zu. Im Fall eines Mindererlöses ist die Differenz von Ihnen in voller Höhe auszugleichen.