
Alle Vertragsarten im Überblick


Leasing Teilamortisation
Macht Innovationen bezahlbar
Vorteile- Monatliche Belastung vergleichsweise niedrig
- Objekt wird nicht in Ihrer Bilanz aktiviert
- Leasingrate absetzbar

Leasing Vollamortisation
Leasing mit sicherer Kaufoption
Vorteile- Objekt wird nicht in Ihrer Bilanz aktiviert
- Leasingrate absetzbar
- Kaufoption am Vertragsende


Kündbarer Leasingvertrag
Mit flexiblen Kündigungsmöglichkeiten
Vorteile- Frühzeitiger Austausch technischer Ausrüstung möglich
- Objekt wird nicht in Ihrer Bilanz aktiviert
- Leasingrate absetzbar

Leasing Teilamortisation mit Mehrerlösbeteiligung/Fahrzeugleasing
Objekte einfach und kostengünstig nutzen
Vorteile- Monatliche Belastung vergleichsweise niedrig
- Objekt wird nicht in Ihrer Bilanz aktiviert
- Leasingrate absetzbar


Mietkaufvertrag
Einfach zum Eigentum mit der letzten Rate
Vorteile- Finanzierung bis 100 % des Nettokaufpreises möglich
- Eigentumsübergang mit Zahlung der letzten offenen Rate
- Objekt wird in Ihrer Bilanz aktiviert

Darlehn
Der klassische Weg zum neuen Objekt
Vorteile- Ohne Anzahlung möglich - bei entsprechender Bonität
- Finanzierung bis 100% des Nettokaufpreises
- vertraglich geregelter Eigentumserwerb


Leasing Teilamortisation


- Monatliche Belastung vergleichsweise niedrig
- Objekt wird nicht in Ihrer Bilanz aktiviert
- Leasingrate absetzbar
- Schonung der Hausbank-Kreditlinie
- Am Laufzeitende: Vertragsverlängerung möglich, alternativ Verwertung durch GEFA oder Andienung durch GEFA
- Häufig genutzt für:
Bau-, Produktions- und Werkzeugmaschinen, Landtechnik, Flurförderzeuge

Video: Der Leasing-Teilamortisationsvertrag der GEFA
Ein Leasing*-Teilamortisationsvertrag hat eine feste Vertragslaufzeit (unkündbare Leasingdauer). Die während der Vertragslaufzeit von Ihnen geleisteten Leasingzahlungen führen nicht zur Vollamortisation des Leasinggebers (=Teilamortisation). Am Ende der festen Vertragslaufzeit bestehen folgende Möglichkeiten:
- Wir verhandeln, wenn Sie es wünschen, mit Ihnen über eine Vertragsverlängerung.
- Falls möglich verkaufen wir das Leasingobjekt zu einem den vertraglich ausgewiesenen Restwert ggfs. übersteigenden Marktwert oder
- wir machen von unserem Andienungsrecht Gebrauch und verkaufen Ihnen das Leasingobjekt zum vertraglich ausgewiesenen Restwert zzgl. USt.
*Was bedeutet Leasing?
Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um einen Nutzungsüberlassungsvertrag, bei dem der Leasingnehmer die Vollamortisation des Leasinggebers herbeizuführen hat. Hierbei treffen Sie die Investitionsentscheidung und wählen den Hersteller / Lieferanten für das für Sie geeignete Objekt.
Wir prüfen Ihr Vorhaben und schließen – sofern alle Voraussetzungen und Auflagen erfüllt sind - mit Ihnen einen Leasingvertrag ab. Im Anschluss treten wir in Ihre Bestellung ein und kaufen das von Ihnen ausgesuchte Leasingobjekt. Damit wir sicher sein können, dass das Leasingobjekt ordnungsgemäß an Sie geliefert wurde, bestätigen Sie uns dieses in Form einer sog. Abnahmebestätigung. Nach Erhalt der Rechnung vom Hersteller / Lieferanten und Erfüllung etwaiger sonstiger Auszahlungsvoraussetzungen bezahlen wir den Kaufpreis an den Hersteller/Lieferanten und erwerben das Eigentum am Objekt. Das Leasingobjekt wird Ihnen gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts (Leasingrate) für die Dauer des Vertrages zur Nutzung überlassen.

Leasing Vollamortisation


- Objekt wird nicht in Ihrer Bilanz aktiviert
- Leasingrate absetzbar
- Schonung der Hausbankkreditlinie
- Am Laufzeitende haben Sie die Wahl: Kauf, Rückgabe ohne weitere Zahlung, Vertragsverlängerung möglich.

Der Leasing-Vollamortisationsvertrag der GEFA
Ein Leasing*-Vollamortisationsvertrag hat eine feste Vertragslaufzeit (unkündbare Leasingdauer). Die während der Vertragslaufzeit von Ihnen geleisteten Leasingzahlungen führen zur Vollamortisation des Leasinggebers. Am Ende der Vertragslaufzeit haben Sie die Wahl:
- Sie üben Ihre vertragliche Kaufoption aus. Der Kaufpreis ist der Restbuchwert oder der Marktwert, sofern er niedriger ist als der Restbuchwert.
- Sie geben das Objekt zurück. Weitere Zahlungen sind nicht zu leisten.
- Sie vereinbaren mit uns eine Vertragsverlängerung
*Was bedeutet Leasing?
Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um einen Nutzungsüberlassungsvertrag, bei dem der Leasingnehmer die Vollamortisation des Leasinggebers herbeizuführen hat. Hierbei treffen Sie die Investitionsentscheidung und wählen den Hersteller / Lieferanten für das für Sie geeignete Objekt.
Wir prüfen Ihr Vorhaben und schließen – sofern alle Voraussetzungen und Auflagen erfüllt sind - mit Ihnen einen Leasingvertrag ab. Im Anschluss treten wir in Ihre Bestellung ein und kaufen das von Ihnen ausgesuchte Leasingobjekt. Damit wir sicher sein können, dass das Leasingobjekt ordnungsgemäß an Sie geliefert wurde, bestätigen Sie uns dieses in Form einer sog. Abnahmebestätigung. Nach Erhalt der Rechnung vom Hersteller / Lieferanten und Erfüllung etwaiger sonstiger Auszahlungsvoraussetzungen bezahlen wir den Kaufpreis an den Hersteller/Lieferanten und erwerben das Eigentum am Objekt. Das Leasingobjekt wird Ihnen gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts (Leasingrate) für die Dauer des Vertrages zur Nutzung überlassen.

Kündbarer Leasingvertrag


- Flexible Kündigungsmöglichkeiten
- Frühzeitiger Austausch technischer Ausrüstung möglich
- Leasingrate absetzbar
- Schonung der Hausbank-Kreditlinie
- Kündigung erstmals nach 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer möglich
- Häufig genutzt für:
Medizintechnik, IT

Video: Der kündbare Leasingvertrag
Der kündbare Leasingvertrag* wird auf eine unbestimmte Zeit geschlossen.
Sie können diesen Vertrag erstmalig zu einem vertraglich ausgewiesenen Zeitpunkt und fortan halbjährlich kündigen, wodurch Sie Flexibilität im Hinblick auf die Dauer der Nutzung des Leasingobjektes erlangen.
Je nach Zeitpunkt der Kündigung wird eine vertraglich ausgewiesene und in Abhängigkeit von dem Kündigungszeitpunkt gestaffelte Abschlusszahlung zzgl. Umsatzsteuer fällig. Sie geben das Objekt an uns zurück und wir verwerten es. Der dabei erzielte Verwertungserlös (Nettoverkaufserlös abzüglich Kosten) wird zu 90 % auf Ihre Abschlusszahlung angerechnet, maximal jedoch bis zur Höhe der Abschlusszahlung.
*Was bedeutet Leasing?
Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um einen Nutzungsüberlassungsvertrag, bei dem der Leasingnehmer die Vollamortisation des Leasinggebers herbeizuführen hat. Hierbei treffen Sie die Investitionsentscheidung und wählen den Hersteller / Lieferanten für das für Sie geeignete Objekt.
Wir prüfen Ihr Vorhaben und schließen – sofern alle Voraussetzungen und Auflagen erfüllt sind - mit Ihnen einen Leasingvertrag ab. Im Anschluss treten wir in Ihre Bestellung ein und kaufen das von Ihnen ausgesuchte Leasingobjekt. Damit wir sicher sein können, dass das Leasingobjekt ordnungsgemäß an Sie geliefert wurde, bestätigen Sie uns dieses in Form einer sog. Abnahmebestätigung. Nach Erhalt der Rechnung vom Hersteller / Lieferanten und Erfüllung etwaiger sonstiger Auszahlungsvoraussetzungen bezahlen wir den Kaufpreis an den Hersteller/Lieferanten und erwerben das Eigentum am Objekt. Das Leasingobjekt wird Ihnen gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts (Leasingrate) für die Dauer des Vertrages zur Nutzung überlassen.

Leasing Teilamortisation mit Mehrerlösbeteiligung/Fahrzeugleasing


- monatliche Belastung vergleichsweise niedrig
- Objekt wird nicht in Ihrer Bilanz aktiviert
- Leasingrate absetzbar
- Schonung der Hausbank-Kreditlinie
- 75% Beteiligung an potenziellem Mehrerlös am Laufzeitende
- für werthaltige Objekte
- besonders geeignet für Nutzfahrzeuge

Video: Leasing Teilamortisation mit Mehrerlösbeteiligung/Fahrzeugleasing der GEFA
Das GEFA-Fahrzeugleasing* mit Mehrerlösbeteiligung hat eine feste Vertragslaufzeit (unkündbare Leasingdauer). Die in der Vertragslaufzeit geleisteten Leasingzahlungen führen nicht zur Vollamortisation des Leasinggebers (=Teilamortisation).
Am Ende der festen Vertragslaufzeit wird das Leasingobjekt auf Basis eines Gutachtens am freien Markt verwertet, soweit möglich. Übersteigt der beim Verkauf erzielte Verwertungserlös (Nettoverkaufserlös abzüglich Kosten) den vertraglich ausgewiesenen Restwert, so steht Ihnen der Mehrerlös (Verwertungserlös abzüglich Restwert > 0) zu 75 % zu. Im Fall eines Mindererlöses (Verwertungserlös abzüglich Restwert < 0) ist die Differenz zwischen Verwertungserlös und vertraglich ausgewiesenem Restwert von Ihnen in voller Höhe auszugleichen.
*Was bedeutet Leasing?
Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um einen Nutzungsüberlassungsvertrag, bei dem der Leasingnehmer die Vollamortisation des Leasinggebers herbeizuführen hat. Hierbei treffen Sie die Investitionsentscheidung und wählen den Hersteller / Lieferanten für das für Sie geeignete Objekt.
Wir prüfen Ihr Vorhaben und schließen – sofern alle Voraussetzungen und Auflagen erfüllt sind - mit Ihnen einen Leasingvertrag ab. Im Anschluss treten wir in Ihre Bestellung ein und kaufen das von Ihnen ausgesuchte Leasingobjekt. Damit wir sicher sein können, dass das Leasingobjekt ordnungsgemäß an Sie geliefert wurde, bestätigen Sie uns dieses in Form einer sog. Abnahmebestätigung. Nach Erhalt der Rechnung vom Hersteller / Lieferanten und Erfüllung etwaiger sonstiger Auszahlungsvoraussetzungen bezahlen wir den Kaufpreis an den Hersteller/Lieferanten und erwerben das Eigentum am Objekt. Das Leasingobjekt wird Ihnen gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts (Leasingrate) für die Dauer des Vertrages zur Nutzung überlassen.

Mietkaufvertrag


- Finanzierung bis 100 % des Nettokaufpreises möglich*
- Objekt wird in Ihrer Bilanz aktiviert
- Am Laufzeitende: automatischer Eigentumsübergang mit Zahlung der letzten Rate

Der Mietkaufvertrag der GEFA
Der Mietkaufvertrag wird über eine feste Laufzeit abgeschlossen. Während der Vertragslaufzeit wird Ihnen das Mietkaufobjekt gegen Zahlung der vereinbarten Mietkaufraten zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Mit Zahlung der letzten vereinbarten Rate geht das Objekt automatisch in Ihr Eigentum über. Da der Eigentumsübergang von Anfang an vorgesehen ist, führen Sie das Objekt in Ihrer Bilanz.
Wir prüfen Ihr Vorhaben und schließen – sofern alle Voraussetzungen und Auflagen erfüllt sind - mit Ihnen einen Mietkaufvertrag ab. Im Anschluss treten wir in Ihre Bestellung ein (dies muss aus steuerrechtlichen Gründen zwingend vor Lieferung des Objektes an Sie erfolgen) und kaufen das von Ihnen ausgesuchte Mietkaufobjekt. Damit wir sicher sein können, dass das Mietkaufobjekt ordnungsgemäß an Sie geliefert wurde, bestätigen Sie uns dieses in Form einer sog. Abnahmebestätigung. Nach Erhalt der Rechnung vom Hersteller / Lieferanten und Erfüllung etwaiger sonstiger Auszahlungsvoraussetzungen bezahlen wir den Kaufpreis an den Hersteller/Lieferanten und erwerben das Eigentum am Objekt. Die Umsatzsteuer auf die gesamten Mietkaufraten ist mit Vertragsbeginn in einer Summe fällig. Das Mietkaufobjekt wird Ihnen gegen Zahlung der vereinbarten Mietkaufraten für die Dauer des Vertrages zur Nutzung überlassen. Mit Zahlung der letzten Rate geht das Eigentum an dem Mietkaufobjekt automatisch auf Sie über.

Darlehn


- Ohne Anzahlung möglich - Bonität vorausgesetzt
- Finanzierung bis 100% des Nettokaufpreises möglich
- Geeignet für alle Objekte, wenn Eigentumserwerb erwünscht

Video: Das GEFA Darlehn
Das Darlehn beinhaltet eine feste Vertragslaufzeit, einen festen Zinssatz und konstante zu zahlende Raten. Eine Rate besteht aus einem Zinsanteil (über die Laufzeit sinkend) und einem Tilgungsanteil (über die Laufzeit steigend).
Das finanzierte Objekt wird uns zur Sicherheit übereignet. Trotzdem verbleibt das Objekt in Ihrem Anlagevermögen.
